
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LEANmade AG für die Erbringung von Dienstleistungen
Die LEANmade AG (“Gesellschaft“) bietet Dienstleistungen (z.B. Beratung, Planung, Support, Schulung) in den Bereichen Datenschutz, IT-Sicherheit und Legal Compliance an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB“) gelten für das Leistungsangebot der Gesellschaft an den Leistungsempfänger (“Kunde“) und sind integraler Bestandteil dieses Angebots. Diese AGBs bilden zusammen mit der Bestätigung des Angebots durch den Kunden und/oder anderer Vertragsunterlagen die rechtliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Gesellschaft an den Kunden (“Vertrag“). Soweit die Gesellschaft und der Kunde einen Individualvertrag abgeschlossen haben, sind diese AGBs Bestandteil eines solchen Vertrages und gelten nachrangig, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas Anderes vereinbart haben.
- Vertragsschluss und Leistungsumfang
Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen ist rechtsverbindlich, sobald die Gesellschaft die entsprechende Angebotsbestätigung des Kunden erhalten hat. Das Angebot der Gesellschaft und die Bestätigung durch den Kunden und/oder weitere Vertragsunterlagen definieren den Leistungsumfang (“Dienstleistungen“). Die Gesellschaft ist berechtigt, Dienstleistungen und Materialien abweichend vom Vertrag zu erbringen oder zu liefern, sofern dies zu einer Verbesserung der Gesamtleistung führt, ohne den vereinbarten Preis zu erhöhen.
- Leistungsergebnisse / Nutzungsrechte
Die Gesellschaft erbringt die vereinbarten Dienstleistungen für den Kunden mit angemessener Sorgfalt und Sachkenntnis gemäß den Branchenstandards und den Bestimmungen des Vertrages.
Die Gesellschaft behält sich alle Urheberrechte und andere relevante Immaterialgüterrechte an seinen Empfehlungen, Dokumenten und anderen Arbeitsergebnissen (einschließlich Entwürfen und Zwischenergebnissen) vor, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden (“Materialien“). Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung räumt die Gesellschaft dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares Recht zur Nutzung, Änderung und Vervielfältigung der Materialien als Teil der Leistungen für die Geschäftszwecke des Kunden ein. Der Kunde darf die Materialien nur im Zusammenhang mit dem Vertrag verwenden. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Gesellschaft ist dem Kunden eine Weitergabe von Materialien an Dritte untersagt; dies gilt nicht für mit dem Kunden verbundene Unternehmen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Gesellschaft rechnet ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der vertraglich vereinbarten Vergütung ab. Die Honorare verstehen sich netto zuzüglich MwSt. und ggf. anderer Steuern. Kosten (wie z.B. Reisekosten) und Spesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Aufwandsschätzungen basieren auf den Informationen und Annahmen der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Schätzung wie Komplexität und Dringlichkeit, Sachkenntnis und Erfahrung der beteiligten Personen und Erfahrungswerten für vergleichbare Situationen. Für ihre Rechtsverbindlichkeit müssen Schätzungen zwischen den Parteien schriftlich als finale Vergütung vereinbart werden.
Die Vergütung sowie eventuelle Kosten werden monatlich im Nachhinein berechnet. Sofern zwischen der Gesellschaft und dem Kunden nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Verzug sind gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen. Die Gesellschaft behält sich ferner das Recht vor, dem Kunden Mahnkosten in Rechnung zu stellen und Ersatz weiterer Schäden zu verlangen.
Im Falle der Nichtzahlung fälliger Gebühren ist die Gesellschaft berechtigt, die Erbringung ihrer Dienstleistungen vorübergehend auszusetzen. Der Kunde kann sich bis zur Zahlung der fälligen Vergütung nicht auf die Verwendbarkeit bereits erbrachter Leistungen berufen. Eine Aufrechnung eventueller Ansprüche des Kunden gegen die Gesellschaft ist unzulässig
- Beauftragung Dritter
Die Gesellschaft kann für die Erbringung ihrer Dienstleistungen oder Teilen hiervon Dritte beauftragen. Die Beauftragung eines Dritten, die zusätzliche Kosten verursachen kann, wird zwischen der Gesellschaft und dem Kunden besprochen und vereinbart.
- Pflichten des Kunden
Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen. Der Kunde stellt der Gesellschaft alle für die Erbringung der Dienstleistungen relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung und informiert die Gesellschaft über jede Änderung relevanter Umstände. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Informationen auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Zusätzliche Kosten durch unrichtige oder unvollständige Informationen sind vom Kunden zu tragen.
- Haftung
Sofern ein Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurde, ist die Haftung der Gesellschaft für eine Verletzung von Vertragspflichten beschränkt auf (i) die vertraglich vereinbarte Vergütung oder, falls kein Fixpreis vereinbart wurde, die Vergütung, die die Gesellschaft in den letzten 12 Monaten vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des Vertrags vom Kunden für die Dienstleistungen erhalten hat, und (ii) die Haftung für direkte Schäden unter Ausschluss indirekter Schäden inklusive Gewinnausfall, Folgeschäden, Strafzahlungen und/oder ähnlichem.
Die Gesellschaft haftet nicht für Verluste, die der Kunde dadurch erleidet, dass er keine vollständige und/oder aktuelle Sicherungskopie seiner Programme und Daten gemäss der gängigen Praxis angefertigt hat.
Der Kunde hat die Gesellschaft unverzüglich über den bei ihm entstandenen Schaden zu informieren.
- Compliance und Datenschutz
Beide Parteien tragen die Verantwortung für die Einhaltung der auf ihre vertraglichen Rechte und Pflichten anwendbaren Gesetze und Vorschriften. Die Gesellschaft verarbeitet die mit der Erbringung der Dienstleistungen erhobenen personenbezogenen Daten gemäss den anwendbaren Datenschutzgesetzen und ihrer Datenschutzerklärung. Fungiert die Gesellschaft bei der Erbringung der Dienstleistungen als Datenverarbeiter, schliessen die Parteien einen gesonderten Datenverarbeitungsvertrag ab.
- Vertraulichkeit
Während der Vertragslaufzeit kann jeder Partei Zugang zu Informationen (in jeglicher Form) gewährt werden, die sich auf vergangene, gegenwärtige und/oder künftige Geschäftstätigkeiten der anderen Partei, interne Informationen, Produkte, Dienstleistungs-Know-how und/oder geistiges Eigentum beziehen (“Vertrauliche Informationen“). Auch der Inhalt des Vertrages gilt als Vertrauliche Information.
Eine Partei, die vertrauliche Informationen von der anderen Partei (“offenlegende Partei”) im Rahmen oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung erhält (“empfangende Partei”), wird diese Vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und sie nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei oder wie in dieser Klausel bestimmt an Dritte weitergeben. Vertrauliche Informationen dürfen von der empfangenden Partei nicht für andere als die Vertragszwecke verwendet werden. Vorbehaltlich gesetzlicher Geheimhaltungsverpflichtungen gilt das Vorstehende nicht für vertrauliche Informationen, die (i) öffentlich zugänglich sind; (ii) ein Dritter, der diesbezüglich nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist, an die empfangende Partei gegeben hat; (iii) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren; (iv) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt worden sind; (v) durch ausdrückliche schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei weitergegeben werden; oder (vi) aufgrund eines anwendbaren Gesetzes oder der Aufforderung einer zuständigen Behörde durch die empfangende Partei offengelegt werden muss (wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei nach Möglichkeit zuvor über eine solche Offenlegung informieren wird.
- Abtretung und Übertragung des Vertrages
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gesellschaft darf der Kunde den Vertrag oder daraus resultierende Ansprüche, Rechte oder Pflichten nicht übertragen oder abtreten.
- Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf diese AGB und den Vertrag und seine Auslegung ist ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen, ist das Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig
- Höhere Gewalt
Kann die Gesellschaft ihre Dienstleistungen aufgrund Höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, militärische Konflikte, Terroranschläge und/oder Arbeitskämpfe) nicht oder nur erschwert erbringen, ist sie für die Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und einer angemessenen Frist nach Ablauf des Ereignisses von ihren vertraglichen Pflichten sowie von jeglicher Ausgleichs- oder Ersatzpflicht aufgrund der Nichterfüllung des Vertrages befreit. Dauert das Ereignis Höherer Gewalt länger als 30 Tage an, kann die Gesellschaft ohne Ersatzpflicht vom Vertrag zurücktreten.
Stand: Oktober 2019
LEANmade AG, General-Wille-Strasse 201, 8706 Meilen, Schweiz
UID CHE-327.506.618T
E-mail: info@leanmade.com