In den Nachrichten

Dr. Sandro Germann, LL.M.  und unser General Counsel, Dr. David Wicki, LL.M.  haben Hacking aus rechtlicher Sicht beleuchtet. Zu finden in AJP 2020/1, S. 83 ff.

Grosser Dank gebührt Prof. Dr. Arnold Rusch sowie dem gesamten AJP Team.

Hacking und Hacker im Schweizer Recht

Die Entwicklung der Technik im Bereich Informationstechnologie und Hacking schreitet rasant voran, weshalb der Gesetzgeber immer höhere rechtliche Anforderungen an die erforderlichen Schutzvorkehrungen für Daten stellt. Infolgedessen besteht das Bedürfnis, sich vor Angriffen («Hacking») bestmöglich zu schützen. Dies kann auch dadurch erreicht werden, dass Hacker zu Testzwecken dazu aufgerufen werden, die vorliegenden oder geplanten Systeme anzugreifen.

Wie muss man mit diesen erwünschten Hackern rechtlich umgehen? Der nachfolgende Beitrag zeigt zunächst auf, zwischen welchen Arten von Hacking und Hackern unterschieden wird. Anschliessend werden die rechtlichen Rahmenbedingungen – mit Fokus auf erwünschte Hacker – illustriert und diskutiert.

Dabei zeigt sich, dass der erwünschte Hacker infolge entsprechender Vertragsgestaltung strafrechtlicher sowie haftungsrechtlicher Konsequenzen entgehen kann. Im Weiteren wird am Beispiel der Schweizerischen Post aufgezeigt, welche Besonderheiten beim öffentlichen Aufruf zum Hacking zu beachten sind.

 

I. Einführung
In der Schweizer Rechtswissenschaft assoziiert man den Begriff Hacking gemeinhin mit den Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch betreffend unbefugte Datenbeschaffung nach Art. 143 StGB sowie das Verbot des unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem nach Art. 143bis StGB. Allenfalls wird noch die Bestimmung Art. 179novies StGB in Betracht gezogen, welche das unbefugte Beschaffen von Personendaten unter Strafe stellt.

Vergleichbar mit den verschlungenen und mannigfaltigen Wegen, auf denen sich die Hacker Zugang zu ihren Zielobjekten zu verschaffen versuchen, hat sich die Thematik rund um den unbefugten Zugriff und Zugang zu elektronischen Datenverarbeitungssystemen in verschiedensten Disziplinen der Rechtswissenschaft eingenistet. Wie so häufig ist auch hier das Recht ein Spiegelbild der Vorgänge in der Gesellschaft.

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